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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 08.02.2001 - 1 U 59/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2175
OLG Rostock, 08.02.2001 - 1 U 59/99 (https://dejure.org/2001,2175)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08.02.2001 - 1 U 59/99 (https://dejure.org/2001,2175)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 1 U 59/99 (https://dejure.org/2001,2175)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 366, 607, 705; HGB §§ 128, 161 Abs. 2; 171, 172, 173
    Haftung des ausgeschiedenen Kommanditisten für Altschulden bei Einlageleistung durch seinen Rechtsnachfolger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kommanditist; Gesamtschuldnerische Haftung; Einlage; Darlehen; Ausscheiden

  • Judicialis

    BGB § 366 Abs. 2; ; BGB § 607; ; HGB § 128; ; HGB § 161 Abs. 2; ; HGB § 171; ; HGB § 172

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommanditgesellschaft - Haftung des Kommanditisten - Darlehen der Gesellschaft - Fortdauer bei Übernahme des Kommanditanteils durch Mitgesellschafter - Verrechnung der Einlageleistung des übernehmenden Gesellschafters auf Einlageverpflichtung des ausgeschiedenen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bank-, Finanz- und allg. Kapitalanlagerecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 366 Abs. 2, § 607; HGB §§ 128, 161 Abs. 2, §§ 171, 172
    Verrechnung von Einlageleistungen des übernehmenden Gesellschafters auf offen stehende Einlageschuld des ausgeschiedenen Kommanditisten bei Verpflichtung zur Freistellung von Verbindlichkeiten

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des ausscheidenden Kommanditisten; Haftungsbefreiung durch Leistungen des den Anteil übernehmenden Mitkommanditisten

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gesellschaftsrecht, Haftung des Alt-Kommanditisten bei Übertragung seines Kommanditanteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 244
  • ZIP 2001, 1049
  • WM 2001, 1805
  • BB 2001, 1267
  • NZG 2001, 795
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 11.11.1994 - 22 U 73/94
    Auszug aus OLG Rostock, 08.02.2001 - 1 U 59/99
    Auch in diesem Fall besteht ein Interesse an der Festlegung, auf welche Schuld Teilleistungen des Schuldners im Sinne einer Tilgung anzurechnen sind, ob also der von der Gesamtschuld betroffene Teil der einheitlichen Schuld oder der von der alleinigen Schuld des Schuldners betroffene Teil berührt wird (OLG Düsseldorf, NJW 1995, 2565, 2566; BGH, ZIP 1997, 1580, 1581).

    Zwar sieht § 366 Abs. 2 BGB vor, dass unter zwei gleich fälligen Forderungen Teilleistungen auf die Forderung anzurechnen sind, die dem Gläubiger die geringere Sicherheit bietet und nur bei Forderungen, die dem Gläubiger gleiche Sicherheit bieten, die Verrechnung auf die dem Schuldner lästigere erfolgt, wobei sich eine größere Sicherheit aus dem Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses ergeben kann (BGH, NJW 1993, 322, 324; OLG Düsseldorf, NJW 1995, 2565, 2566).

  • BGH, 24.11.1992 - XI ZR 98/92

    Kriterien für die Haftung einkommens- und vermögensloser naher Angehöriger des

    Auszug aus OLG Rostock, 08.02.2001 - 1 U 59/99
    Zwar sieht § 366 Abs. 2 BGB vor, dass unter zwei gleich fälligen Forderungen Teilleistungen auf die Forderung anzurechnen sind, die dem Gläubiger die geringere Sicherheit bietet und nur bei Forderungen, die dem Gläubiger gleiche Sicherheit bieten, die Verrechnung auf die dem Schuldner lästigere erfolgt, wobei sich eine größere Sicherheit aus dem Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses ergeben kann (BGH, NJW 1993, 322, 324; OLG Düsseldorf, NJW 1995, 2565, 2566).
  • BGH, 11.04.1957 - II ZR 182/55

    Testamentsvollstreckung und Kommanditgesellschaft

    Auszug aus OLG Rostock, 08.02.2001 - 1 U 59/99
    Die Möglichkeit der Aufspaltung in zwei verschiedene Anteile ist bei einer Personalgesellschaft ausgeschlossen, weil der Gesellschaftsanteil eines einzelnen Gesellschafters notwendig ein einheitlicher ist, der in der Hand eines Gesellschafters nicht einer Aufspaltung oder verschiedenen rechtlichen Gestaltungen zugänglich ist J(BGHZ 24, 106, 108).
  • BGH, 01.06.1987 - II ZR 259/86

    Bewertung und Bilanzierung eines Komplementäranteils bei Eintritt der Erbfolge

    Auszug aus OLG Rostock, 08.02.2001 - 1 U 59/99
    Der vom Erwerber bisher innegehabte und der dazuerworbene Anteil vereinigen sich zu einem einheitlichen Anteil mit entsprechend erhöhter Haftungssumme (Röhricht/von Westphalen, a.a.O., § 173 Rn. 33; BGHZ 101, 123, 129).
  • BGH, 21.12.1970 - II ZR 258/67

    Begriff des Fehlens der gesetzlichen Vertretung; Eintragung der beschränkten

    Auszug aus OLG Rostock, 08.02.2001 - 1 U 59/99
    Altschulden sind Verbindlichkeiten, deren Rechtsgrund vor dem Ausscheiden gelegt wurde, auch wenn die Voraussetzungen ihres Entstehens erst später eingetreten sind (Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 30. Aufl., § 128 Rn. 29; BGHZ 55, 267, 269/270).
  • BGH, 20.03.1958 - II ZR 2/57

    Kommanditgesellschaft und Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Rostock, 08.02.2001 - 1 U 59/99
    Zwar kann der Altkommanditist nach seinem Ausscheiden sich nur noch durch Zahlung an einen Altgläubiger von der Haftung befreien (BGHZ 27, 51, 57).
  • BGH, 27.02.1978 - II ZR 3/76

    Schadensersatz für eine entgangene Leistung aus einer Teilkaskoversicherung -

    Auszug aus OLG Rostock, 08.02.2001 - 1 U 59/99
    Die in § 366 Abs. 2 BGB festgelegte Tilgungsreihenfolge beruht auf dem mutmaßlichen, vernünftigen Willen des Schuldners; sie darf daher korrigiert werden, wenn sie ausnahmsweise zu einem mit den Interessen des Schuldners nicht zu vereinbarenden Ergebnis führt (Münchener Kommentar/Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 3. Aufl. § 366 Rn. 12; BGH, NJW 1978, 1524).
  • LAG Hessen, 04.12.2008 - 20 Sa 638/08

    Kleine dynamische Verweisungsklausel - Gleichstellungsabrede - Vertrauensschutz -

    aa) Die früher vom Bundesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung von kleinen dynamischen Bezugnahmeklauseln als reine Gleichstellungsabreden (so etwa BAG, 4.9.1996 - 4 AZR 135/95 - NZA 1997, 271; 29.8.2001 - 4 AZR 332/00 - DB 2002, 431; 26.9.2001 - 4 AZR 544/00 - BB 2001, 1264; 16.10.2002 - 4 AZR 467/01 - NZA 2003, 390; 19.3.2003 - 4 AZR 331/02 - NZA 2003, 1207) ohne von der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers unabhängige konstitutive Bedeutung ist mit den Regeln der Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB nicht vereinbar, sofern der Gleichstellungszweck in dem Wortlaut der Klausel keinen Niederschlag gefunden hat (so schon Lambrich, BB 2001 1267 f.; Thüsing/Lambrich, RdA 2002, 193; ebenso Annuß, ZfA 2005, 405; Bayreuther, DB 2007, 166).

    Dabei kann offen bleiben, ob Vertrauensschutz für eine über lange Zeit erfolgte Auslegung typischer Vertragsklauseln durch höchstrichterliche Rechtsprechung allgemein überhaupt zu gewähren ist (kritisch für die Wirksamkeit von AGB BGH, 5.3.2008 - XIII ZR 95/07 - juris) und ob dies bejahendenfalls auch dann gilt, wenn diese Rechtsprechung - wie dies betreffend der Auslegung typischer dynamischer Verweisungsklauseln als Gleichstellungsabreden der Fall war - in der Literatur bereits seit langem ganz erheblicher Kritik ausgesetzt gewesen ist (vgl. nur etwa überzeugend Lambrich, BB 2001 1267 f.; Thüsing/Lambrich, RdA 2002, 193).

  • LAG Hessen, 04.12.2008 - 20 Sa 639/08

    Kleine dynamische Verweisungsklausel - Gleichstellungsabrede - Vertrauensschutz -

    aa) Die früher vom Bundesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung von kleinen dynamischen Bezugnahmeklauseln als reine Gleichstellungsabreden (so etwa BAG, 4.9.1996 - 4 AZR 135/95 - NZA 1997, 271; 29.8.2001 - 4 AZR 332/00 - DB 2002, 431; 26.9.2001 - 4 AZR 544/00 - BB 2001, 1264; 16.10.2002 - 4 AZR 467/01 - NZA 2003, 390; 19.3.2003 - 4 AZR 331/02 - NZA 2003, 1207) ohne von der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers unabhängige konstitutive Bedeutung ist mit den Regeln der Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB nicht vereinbar, sofern der Gleichstellungszweck in dem Wortlaut der Klausel keinen Niederschlag gefunden hat (so schon Lambrich, BB 2001 1267 f.; Thüsing/Lambrich, RdA 2002, 193; ebenso Annuß, ZfA 2005, 405; Bayreuther, DB 2007, 166).

    Dabei kann offen bleiben, ob Vertrauensschutz für eine über lange Zeit erfolgte Auslegung typischer Vertragsklauseln durch höchstrichterliche Rechtsprechung allgemein überhaupt zu gewähren ist (kritisch für die Wirksamkeit von AGB: BGH, 5.3.2008 - XIII ZR 95/07 - juris) und ob dies bejahendenfalls auch dann gilt, wenn diese Rechtsprechung - wie dies betreffend der Auslegung typischer dynamischer Verweisungsklauseln als Gleichstellungsabreden der Fall war - in der Literatur bereits seit langem ganz erheblicher Kritik ausgesetzt gewesen ist (vgl. nur etwa überzeugend Lambrich, BB 2001 1267 f.; Thüsing/Lambrich, RdA 2002, 193).

  • OLG Brandenburg, 14.01.2009 - 3 U 75/08

    Haftung aus einem Mietverhältnis über ein Ladenlokal: Vertragsanpassungsanspruch

    Werden sämtliche Anteile einer Zwei-Personen-Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf einen Gesellschafter übertragen, hat dies zur Folge, dass die Gesellschaft aufgelöst und ohne Liquidation sofort beendet wird (BGHZ 71, 296 ff.; BGH NJW-RR 2002, 244; WM 2008, 1687; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 619; OLG Schleswig, ZIP 2006, 615; Münchener Kommentar BGB- Ulmer , 4. Aufl., vor § 723 Rz. 8, 9; Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts- Gummert , Bd. 1, 2. Aufl., § 21 Rz. 102).
  • OLG Brandenburg, 27.05.2009 - 3 U 85/08

    Gewerbemiete: Gesamtrechtsnachfolger als Mietvertragspartner; fristlose Kündigung

    Werden sämtliche Anteile einer Zwei-Personen-Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf einen Gesellschafter übertragen, hat dies zur Folge, dass die Gesellschaft aufgelöst und ohne Liquidation sofort beendet wird (BGHZ 71, 296 ff.; BGH NJW-RR 2002, 244; WM 2008, 704; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 619; OLG Schleswig, ZIP 2006, 615; Münchener Kommentar- Ulmer , BGB, 4. Aufl., vor § 723 Rz. 8, 9; Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts- Gummert , Bd. 1, 2. Aufl., § 21 Rz. 102).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 10.08.2000 - 1 U 59/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15882
OLG Oldenburg, 10.08.2000 - 1 U 59/99 (https://dejure.org/2000,15882)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.08.2000 - 1 U 59/99 (https://dejure.org/2000,15882)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. August 2000 - 1 U 59/99 (https://dejure.org/2000,15882)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GmbHG § 32a
    Kapitalersetzender Charakter der Gebrauchsüberlassung eines vermieteten Grundstücks

Verfahrensgang

  • LG Osnabrück - 13 O 164/98
  • OLG Oldenburg, 10.08.2000 - 1 U 59/99
 
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Wird zitiert von ...

  • FG Münster, 03.11.2006 - 9 K 1100/03

    Rückstellungsbildung wegen Kapitalersatzansprüchen einer GmbH in der Krise keine

    Eine solche gesellschaftsrechtliche Möglichkeit wird freilich dann nicht gegeben sein, wenn der Gesellschafter, der der Gesellschaft die Leistung gewährt hat, gegen den Willen der anderen keine Entscheidung über die Liquidation der Gesellschaft herbeiführen kann (BGH, BGHZ 121, 31; ebenso abstellend auf die Liquidationsmöglichkeit: OLG Oldenburg, Urteil vom 10. August 2000 1 U 59/99, OLGR Oldenburg 2001, 2; OLG Hamm, Urteil vom 25. Oktober 1996 30 U 50/96, GmbHR 1997, 357).

    Ist eine Gesellschaft konkursreif, muss die Liquidationsentscheidung nach der auch in diesem Zusammenhang maßgeblichen Wertung des § 64 Abs. 1 GmbHG innerhalb von weiteren drei Wochen getroffen werden (OLG Oldenburg, OLGR Oldenburg 2001, 2).

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 30.06.1999 - 1 U 59/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16141
OLG Naumburg, 30.06.1999 - 1 U 59/99 (https://dejure.org/1999,16141)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.06.1999 - 1 U 59/99 (https://dejure.org/1999,16141)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. Juni 1999 - 1 U 59/99 (https://dejure.org/1999,16141)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,16141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 16.12.2004 - III ZR 72/04

    Inanspruchnahme des Verfügungsberechtigten durch den Restitutionsberechtigten auf

    Welche Anforderungen sich hieraus für den Verfügungsberechtigten im einzelnen ergeben können, wird im Schrifttum und in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (vgl. etwa Säcker/Busche, in: Säcker, Vermögensrecht, 1995, § 3 VermG Rn. 182, 192 in bezug auf Maßnahmen nach § 3 Abs. 3 Satz 2, 7, 9 VermG; Rapp, in: Kimme, Offene Vermögensfragen, Stand November 1996, § 3 VermG Rn. 87 f bei der Gefahr einer erheblichen nachteiligen Veränderung des Vermögensgegenstands; ähnlich wohl Wasmuth, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, Stand Januar 2004, § 3 VermG Rn. 380-380c; weitergehend Kinne, in Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, Stand Oktober 1997, § 3 VermG Rn. 85; Horn, Das Zivil- und Wirtschaftsrecht im neuen Bundesgebiet, 2. Aufl. 1993 § 13 Rn. 183; ablehnend Redeker/Hirtschulz/Tank, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, Stand Januar 2004, § 3 VermG Rn. 243 f; allgemein zu diesem Thema Gohrke/Schmidt, VIZ 2003, 153; aus der Rechtsprechung OLG Naumburg VIZ 2000, 550, 551 f - Erhaltung des Vermögenswerts in seiner Substanz -).
  • OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 533/04

    Grenzen von Handlungspflichten des Verfügungberechtigten während laufender

    Eine uneingeschränkte Pflicht zu Vornahme von Erhaltungsmaßnahmen sei entgegen OLG Naumburg (VIZ 2000, 550) abzulehnen.

    Nach wohl überwiegender Auffassung können sich Handlungspflichten (gerade auch Instandsetzungspflichten) des Verfügungsberechtigten aufgrund eines gesetzlichen Treuhandverhältnisses (Gohrke/ Schmidt, VIZ 2003, 153 ff, Wasmuth in "Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR", Stand Jan. 2004; § 3 VermG, Rn 380 ff) bzw. des an eine gesetzliche Treuhand angenäherten Rechtsverhältnisses (BGHZ 136, 62, Urteil vom 14.12.2001 (V ZR 493/99), OLG Naumburg , Urteil vom 30.06.1999 (1 U 59/99), OLG Dresden, Urteil vom 10.03.1999 (18 U 2745/98)) ergeben.

  • KG, 25.10.2002 - 15 U 9198/00

    Anforderungen an die Form der Zahlungsaufforderung

    Dies gilt naturgemäß umso mehr, als die Beklagte gegenüber dem Kläger im Zeitraum zwischen Antragstellung im Restitutionsverfahren und bestandskräftiger Rückübertragung in einer an die gesetzliche Treuhänderschaft stark angenäherten Sonderbeziehung stand (BGH, VIZ 1995, 293 ; OLG Naumburg, VIZ 2000, 550; KG, VIZ 1992, 143), wegen der sie die Vermögensinteressen des Klägers wahrzunehmen hatte.
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